Wir für Sie
Anzeigen im "Bergischen Handelsblatt"
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klagen ab. Wir haben
dagegen beantragt, die Berufung zuzulassen. Da OVG hat noch
nicht entschieden
Außerdem verhinderte ein von uns formulierter Antrag im Kreis den
Bau einer mechanisch-biologischen Mllbeseitigungsanlage. die über
100 Mio. DM gekostet hätte. Die Folgen hätte Bergisch Gladbach mit
20 % tragen müssen.
Jeder unserer Gründungsmitglieder hat erlebt, dass Mitarbeiter der
Behörden unsere Bürgerinnen und Bürger allzu oft ungerecht und
von oben herab behandeln. Statt nach Gründen zu suchen, wie sie
helfen können, gibt es leider auch Beschäftigte, die zuerst einmal
nein zum ihnen vorgetragenen Anliegen sagen.
Deshalb nannten wir unseren 1994 gegründeten Verein zuerst
"Bürgerwehr gegen Behördenunrecht". Das Wort "Bürgerwehr" sollte
Sie nicht stören. Wir möchten schlicht und einfach sagen, dass wir
uns gegen ein uns und Ihnen zugefügtes Unrecht wehren.
Hierbei belastet uns ein Unrecht umso mehr, je mehr Personen
davon betroffen sind. Die überhöhten Gebühren für Abfall und
Entwässerung treffen jeden Einwohner unserer Stadt. Wir
bekämpfen sie seit 15 Jahren.
- Das Verwaltungsgericht Köln hob zuerst die Abfallbescheide
der Stadt auf, weil es die sog. Quersubventionierung für
unzulässig hielt. Der Landtag änderte darauf das Abfallgesetz.
- Danach hob es auf Grund unserer Argumente Bescheide des
Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes auf. Dieser musste den
Gemeinden des Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen
Kreises in den Jahren 1906 - 2001 insgesamt 64 Mio. DM
erstatten. Auch heute noch führt unser Einsatz zu geingeren
Gebühren.
- Danach hob es Bescheide der Stadt über
Entwässerungsgebühren für die Jahre vor 2004 auf, weil sie die
Gebühren für Niederschlagswasser nach dem Verbrauch des
Belkaw-Wassers berechnet hatte.
- Wir haben weiter bemängelt, dass die Stadt bei den
Entwässerungsgebühren
a) 7 % vom Kapital berechnet, obwohl sie für Fremddarlehen
weniger als 5 % zahlt,
b) die angesammelte Abschreibung nicht vorschriftsmäßig zur
Erneuerung verwendet
c) eine große Firma nicht zum Benutzungszwang verpflichtet, so
dass die Gebühren hierdurch um mehr als die Hälfte steigen.
Bürger für Bergisch Gladbach und Bensberg e.V.